Wird eine Behandlung erwünscht, werden meistens in einer zweiten Sitzung Unterlagen erstellt, welche ausgewertet werden. Daraus resultiert eine schriftliche Behandlungs- und Kostenorientierung. Darin wird alles festgehalten, was Ihnen bei der ersten Besprechung bereits mündlich mitgeteilt wurde. Sind Sie mit der Orientierung einverstanden, kann mit der Behandlung begonnen werden.